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Anleitung10. Juli 202612 Min. LesezeitDavid Kogan

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen (ELSTER): Schritt für Schritt

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER ausfüllen: Schritt für Schritt durch alle Abschnitte, Kleinunternehmer § 19, Umsätze schätzen und häufige Fehler.

Du hast dein Gewerbe angemeldet oder dem Finanzamt deine freiberufliche Tätigkeit gemeldet, und ein paar Tage später liegt der Brief im Briefkasten: Du sollst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Acht Seiten Behördensprache, Fragen nach „vereinnahmten Entgelten" und „Gewinnermittlungsart", und mittendrin sollst du raten, wie viel Umsatz du nächstes Jahr machst. Klingt nach genau der Art Papierkram, vor der man sich gerne drückt.

Das Problem: An diesem Formular hängt deine Steuernummer. Ohne sie darfst du keine ordentliche Rechnung schreiben. Und mit ein paar voreiligen Kreuzen kannst du dir Steuervorauszahlungen einbrocken, die dir in den ersten Monaten das Konto leerräumen. Diese Anleitung führt dich Abschnitt für Abschnitt durch den Fragebogen in ELSTER, erklärt jede heikle Stelle in Klartext und zeigt dir, wo Gründer am häufigsten danebengreifen.

Person sitzt am Laptop und füllt ein Steuerformular mit Taschenrechner und Unterlagen aus

Was ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (kurz FsE) ist die offizielle steuerliche Anmeldung deiner Tätigkeit beim Finanzamt. Mit ihm sammelt das Amt alle Daten, die es braucht, um dich steuerlich zu führen: wer du bist, was du machst, wie viel du voraussichtlich verdienst und welche Steuerregeln auf dich angewendet werden. Am Ende des Prozesses bekommst du deine Steuernummer, die auf jede Rechnung gehört.

Wichtig zur Einordnung: Die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt und die steuerliche Erfassung beim Finanzamt sind zwei verschiedene Schritte. Wenn du ein Kleingewerbe anmeldest, leitet das Gewerbeamt deine Daten zwar ans Finanzamt weiter, aber den Fragebogen musst du trotzdem selbst ausfüllen. Freiberufler (Designer, Entwickler, Berater, Journalisten und so weiter) brauchen keine Gewerbeanmeldung und melden sich direkt und ausschließlich über diesen Fragebogen an.

Frist: Du hast einen Monat Zeit

Du musst die Aufnahme deiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit innerhalb eines Monats beim Finanzamt anzeigen. In der Praxis bekommen Gewerbetreibende meist automatisch Post vom Finanzamt mit der Aufforderung. Freiberufler dagegen werden nicht erinnert. Sie müssen selbst aktiv werden. Wer die Frist verschleppt, riskiert Zwangsgelder, und im Extremfall schätzt das Finanzamt deine Umsätze und Gewinne, was selten zu deinen Gunsten ausfällt.

Wo: Nur noch elektronisch über ELSTER

Seit dem 1. Januar 2021 ist die elektronische Abgabe über ELSTER Pflicht. Papierformulare gibt es nur noch in Härtefällen auf Antrag. Du brauchst also ein ELSTER-Benutzerkonto. Wenn du noch keins hast, plane für die Registrierung ein bis zwei Wochen ein, weil der Aktivierungscode per Post kommt. Das ist der häufigste Grund, warum Gründer die Frist reißen. Beantrage dein ELSTER-Konto am besten direkt mit der Gewerbeanmeldung, nicht erst, wenn der Brief vom Finanzamt schon da ist.

So findest du das richtige Formular: In ELSTER anmelden, unter „Formulare & Leistungen" auf „Alle Formulare", dann „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" und die passende Variante wählen. Für die allermeisten Solo-Selbstständigen ist das die Variante „Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)".

Schritt für Schritt durch den Fragebogen

Der Aufbau variiert leicht je nach Rechtsform, aber für Einzelunternehmer und Freiberufler sind die folgenden Abschnitte immer dabei. Geh sie der Reihe nach durch, dann verlierst du nichts.

1. Persönliche Daten und Bankverbindung

Name, Geburtsdatum, Anschrift, Religionszugehörigkeit (wegen Kirchensteuer), deine steuerliche Identifikationsnummer (die elfstellige IdNr., die jeder ab Geburt hat, nicht zu verwechseln mit der Steuernummer) und das zuständige Finanzamt. Hier gibst du auch deine Bankverbindung an. Dazu kommen wir gleich noch beim SEPA-Lastschriftmandat ausführlicher.

Wenn du verheiratet bist, willst hier eventuell auch die Daten deines Ehepartners eintragen, falls eine gemeinsame Veranlagung relevant ist. Das ist Standard und unkritisch.

2. Art der Tätigkeit

Hier beschreibst du in einem Satz, was du machst. Sei konkret, aber nicht zu eng. „Softwareentwicklung und IT-Beratung" ist besser als nur „Programmierer", weil du dir dann später Beratungsleistungen offenhältst, ohne nachmelden zu müssen. Diese Angabe entscheidet auch mit darüber, ob das Finanzamt dich als Freiberufler oder als Gewerbetreibenden einstuft. Wenn du dir unsicher bist, hilft dir der Überblick zum Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbe bei der Formulierung.

Du gibst außerdem das Datum der Tätigkeitsaufnahme an. Das ist der Tag, ab dem du tatsächlich loslegst, nicht der Tag, an dem du den Fragebogen ausfüllst.

3. Betriebsstätte

Wo arbeitest du? Bei den meisten Solo-Selbstständigen ist das die eigene Wohnung. Dann trägst du deine Privatadresse als Betriebsstätte ein. Hast du ein separates Büro, eine Werkstatt oder ein Ladenlokal, kommt die jeweilige Adresse rein. Es können auch mehrere Betriebsstätten sein. Die Angabe ist unter anderem für die Gewerbesteuer wichtig, weil die an die Gemeinde am Ort der Betriebsstätte fließt.

4. Voraussichtliche Umsätze und Gewinn

Das ist der Abschnitt, an dem du am meisten falsch machen kannst. Du sollst schätzen, wie hoch dein Umsatz und dein Gewinn im Jahr der Gründung und im Folgejahr sein werden. Aus diesen Zahlen berechnet das Finanzamt deine Steuervorauszahlungen für Einkommensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer.

Faustregel: Schätze realistisch bis eher vorsichtig. Wer hier optimistisch hohe Zahlen einträgt, bekommt hohe Vorauszahlungen aufgebrummt, obwohl noch kaum Geld reinkommt.

Ein Beispiel: Du rechnest im ersten (Rumpf-)Jahr mit 18.000 € Umsatz und nach Abzug deiner Kosten mit 12.000 € Gewinn. Trägst du stattdessen aus Übermut 40.000 € Gewinn ein, setzt das Finanzamt quartalsweise Einkommensteuer-Vorauszahlungen an, die du dann monatelang vorstreckst, bis du dir nach der ersten Steuererklärung etwas zurückholst. Umgekehrt gilt: Schätzt du extrem niedrig und verdienst dann gut, kommt am Jahresende eine saftige Nachzahlung. Beides ist unangenehm, aber eine zu hohe Schätzung tut sofort weh. Trag also ein, was du ehrlich erwartest, und runde eher ab als auf. Korrigieren kannst du es später jederzeit über einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen.

Wer nebenher startet, sollte sich vorher den Ratgeber zur Steuer im ersten Jahr der Selbstständigkeit anschauen, weil hier oft die Liquiditätsplanung mit der Vorauszahlung zusammenhängt.

Laptop auf einem Schreibtisch mit Online-Formular, daneben Notizblock und Stift im Büro

5. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: ja oder nein?

Jetzt die wahrscheinlich wichtigste Entscheidung im ganzen Fragebogen. Du kannst die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen, wenn deine Umsätze unter den gesetzlichen Grenzen bleiben. Seit 2025 gelten neue Werte:

  • Vorjahresumsatz höchstens 25.000 € (vorher 22.000 €)
  • Umsatz im laufenden Jahr höchstens 100.000 € (vorher 50.000 €)

Als Kleinunternehmer weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus, musst keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und hast deutlich weniger Bürokratie. Der Haken: Du darfst auch keine Vorsteuer aus deinen eigenen Einkäufen ziehen. Das lohnt sich vor allem, wenn deine Kunden Privatpersonen sind oder wenn du wenig in Ausstattung investierst.

Zwei Punkte, an denen Gründer stolpern:

  • Die 100.000-€-Grenze ist keine Prognose, sondern eine harte Kappung. Sobald du im laufenden Jahr diese Marke überschreitest, fällst du sofort aus der Regelung. Schon der Umsatz, mit dem du die Grenze reißt, ist umsatzsteuerpflichtig.
  • Im Gründungsjahr zählt der hochgerechnete Umsatz. Startest du im Oktober, wird dein erwarteter Umsatz aufs ganze Jahr hochgerechnet, um zu prüfen, ob du die untere Grenze einhältst.

Wenn du dich gegen die Kleinunternehmerregelung entscheidest (zum Beispiel weil deine Kunden Unternehmen sind und ohnehin Vorsteuer ziehen), nennt man das Verzicht oder Option zur Regelbesteuerung. An diesen Verzicht bist du fünf Jahre gebunden. Überleg dir das also nicht zwischen Tür und Angel.

6. Soll- oder Ist-Versteuerung

Falls du umsatzsteuerpflichtig bist (also nicht oder nicht mehr Kleinunternehmer), entscheidest du hier, wann die Umsatzsteuer fällig wird:

  • Soll-Versteuerung (Versteuerung nach vereinbarten Entgelten): Die Umsatzsteuer wird fällig, sobald du die Leistung erbracht und die Rechnung geschrieben hast. Egal, ob der Kunde schon gezahlt hat.
  • Ist-Versteuerung (Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten): Die Umsatzsteuer wird erst fällig, wenn das Geld tatsächlich auf deinem Konto ist.

Für die meisten Solo-Selbstständigen ist die Ist-Versteuerung die bessere Wahl, weil du nie Umsatzsteuer ans Finanzamt abführst, die du selbst noch gar nicht erhalten hast. Beantragen darfst du sie, wenn dein Vorjahresumsatz unter 800.000 € liegt (diese Grenze wurde mit dem Wachstumschancengesetz von 600.000 € angehoben) oder wenn du Freiberufler bist und keine Bücher führen musst. Setz hier also das Kreuz bei der Ist-Versteuerung, wenn nichts dagegen spricht.

7. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen

Im Fragebogen kannst du gleich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) mitbeantragen. Die brauchst du, sobald du Geschäfte mit Unternehmen im EU-Ausland machst, etwa weil du Software über einen Anbieter mit Sitz in Irland kaufst oder an Kunden in anderen EU-Ländern verkaufst. Setz das Häkchen ruhig, auch wenn du noch keine EU-Geschäfte planst. Die USt-IdNr. kostet nichts und schadet nicht, und wenn du sie später brauchst, hast du sie schon. Sie wird dir vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt, nicht vom Finanzamt selbst.

8. SEPA-Lastschriftmandat

Zum Schluss fragt das Formular, ob du dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen willst. Das bedeutet: Das Finanzamt zieht fällige Steuern automatisch von deinem Konto ein. Das klingt erst mal nach Kontrollverlust, ist aber praktisch, weil du keine Zahlungstermine verpasst und keine Säumniszuschläge riskierst. Du behältst trotzdem dein gesetzliches Widerspruchsrecht bei Lastschriften. Die meisten Selbstständigen erteilen das Mandat. Achte nur darauf, dass auf dem Konto genug Deckung ist, wenn Umsatzsteuer- oder Vorauszahlungstermine anstehen.

Übersicht: Die Abschnitte auf einen Blick

Abschnitt                     Was eintragen / entscheiden
---------------------------------------------------------------
Persönliche Daten             Name, IdNr., Finanzamt, Bankverb.
Art der Tätigkeit             konkrete Beschreibung + Startdatum
Betriebsstätte                meist die eigene Wohnung
Umsätze und Gewinn            realistisch, eher vorsichtig schätzen
Kleinunternehmer § 19         ja, wenn unter 25.000 / 100.000 €
Soll- / Ist-Versteuerung      meist Ist-Versteuerung wählen
USt-IdNr.                     mitbeantragen (kostenlos)
SEPA-Lastschrift              empfohlen, spart Termine

Häufige Fehler beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Fehler 1: Umsätze zu hoch schätzen. Der Klassiker. Optimistische Zahlen führen zu hohen Vorauszahlungen, die dir gerade in der Anlaufphase die Luft nehmen. Lieber konservativ schätzen und später anpassen.

Fehler 2: Kleinunternehmerregelung wählen, obwohl Regelbesteuerung sinnvoller wäre. Wenn du fast nur Geschäftskunden hast und größere Anschaffungen planst, verschenkst du als Kleinunternehmer den Vorsteuerabzug. Rechne das vorher durch, der Artikel zur Frage, ob sich § 19 lohnt, hilft dabei.

Fehler 3: Soll- statt Ist-Versteuerung ankreuzen. Viele übersehen die Wahlmöglichkeit und führen dann Umsatzsteuer ab, bevor der Kunde gezahlt hat. Das belastet die Liquidität ohne Not.

Fehler 4: Frist verschlafen. Vor allem Freiberufler, die nicht automatisch angeschrieben werden, melden sich oft zu spät. Ein Monat ab Tätigkeitsbeginn, mehr Zeit hast du nicht.

Fehler 5: ELSTER-Konto zu spät beantragen. Ohne aktiviertes Konto kommst du gar nicht erst ans Formular, und die Aktivierung dauert. Plane den Vorlauf ein.

Fehler 6: Tätigkeit zu eng beschreiben. Wer sich auf eine einzige Leistung festnagelt, muss bei jeder Erweiterung nachmelden. Formuliere etwas breiter, aber wahrheitsgemäß.

Was passiert nach dem Absenden?

Nach der elektronischen Abgabe prüft das Finanzamt deine Angaben. Das dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen, je nach Auslastung. Dann bekommst du per Post deine Steuernummer. Hast du eine USt-IdNr. beantragt, kommt die separat vom Bundeszentralamt für Steuern. Erst mit der Steuernummer bist du wirklich startklar, denn sie gehört auf jede Rechnung.

Ab diesem Moment beginnt der laufende Betrieb: Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, gibst du regelmäßig (anfangs oft monatlich) eine Umsatzsteuervoranmeldung ab. Am Jahresende folgen die Einkommensteuererklärung und, sofern du nicht bilanzieren musst, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung über die Anlage EÜR. Wie du die EÜR und den ELSTER-Export als Kleinunternehmer sauber hinbekommst, zeigt der verlinkte Leitfaden.

Jetzt fehlt nur noch die Rechnung

Der Fragebogen ist erledigt, die Steuernummer ist da, und damit kommt sofort die nächste Aufgabe: ordentliche Rechnungen schreiben. Wer selbstständig ist, kommt daran nicht vorbei, und seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen im B2B-Bereich zumindest empfangen können. Die Pflicht, E-Rechnungen zu versenden, greift ab 2027 für Betriebe mit über 800.000 € Umsatz und ab 2028 für alle. Wer früh auf ein passendes Tool setzt, muss später nichts umstellen.

Genau dafür gibt es SimplyBills. Du trägst deine frische Steuernummer einmal in dein Profil ein, legst deine Kunden an und schreibst Rechnungen als PDF, ZUGFeRD oder XRechnung, mit korrektem § 19-Hinweis, falls du Kleinunternehmer bist. Den passenden Hinweis und den Aufbau einer rechtssicheren Rechnung erklärt die Anleitung zum Rechnungschreiben. Du kannst deine erste Rechnung kostenlos erstellen, ohne Kreditkarte und ohne Vertragsbindung. Solange du nicht mehr als drei Rechnungen pro Monat brauchst, bleibt das dauerhaft kostenlos.

Wenn du den großen Bogen suchst, von der Idee bis zum ersten zahlenden Kunden, lohnt sich der Überblick zum selbstständig machen im Jahr 2026. Dort ordnet sich der Fragebogen in den gesamten Gründungsablauf ein.

FAQ: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Wo finde ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Ausschließlich elektronisch in ELSTER. Nach der Anmeldung in deinem ELSTER-Konto findest du ihn unter „Formulare & Leistungen", dann „Alle Formulare", dann „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Für Solo-Selbstständige ist die Variante für Einzelunternehmen die richtige. Seit dem 1. Januar 2021 ist die elektronische Abgabe Pflicht, Papierformulare gibt es nur noch in Härtefällen auf Antrag.

Wie lange habe ich Zeit, den Fragebogen abzugeben?

Einen Monat ab Aufnahme deiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit. Gewerbetreibende werden meist automatisch vom Finanzamt angeschrieben, Freiberufler nicht, sie müssen selbst aktiv werden. Wer die Frist versäumt, riskiert Zwangsgelder und im schlimmsten Fall eine Schätzung der Umsätze durch das Finanzamt.

Soll ich als Gründer die Kleinunternehmerregelung wählen?

Das hängt von deinen Kunden ab. Hast du überwiegend Privatkunden und wenige große Anschaffungen, ist § 19 UStG meist sinnvoll: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, weniger Bürokratie. Seit 2025 gelten die Grenzen 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Hast du fast nur Geschäftskunden und planst Investitionen, kann die Regelbesteuerung wegen des Vorsteuerabzugs günstiger sein. An den Verzicht bist du dann fünf Jahre gebunden.

Was bedeutet Soll- und Ist-Versteuerung?

Bei der Soll-Versteuerung führst du die Umsatzsteuer ab, sobald du die Rechnung gestellt hast, unabhängig von der Zahlung. Bei der Ist-Versteuerung erst, wenn der Kunde tatsächlich gezahlt hat. Für die meisten Solo-Selbstständigen ist die Ist-Versteuerung besser, weil du keine Steuer vorstreckst. Beantragen kannst du sie, wenn dein Vorjahresumsatz unter 800.000 € liegt oder du als Freiberufler keine Bücher führen musst.

Wie schätze ich meinen voraussichtlichen Umsatz richtig?

Realistisch bis eher vorsichtig. Das Finanzamt berechnet aus deinen Angaben die Steuervorauszahlungen. Schätzt du zu hoch, bekommst du sofort hohe Vorauszahlungen, obwohl noch wenig Geld reinkommt. Schätzt du zu niedrig und verdienst gut, droht eine Nachzahlung. Trag ein, was du ehrlich erwartest, und rechne im Gründungsjahr den erwarteten Umsatz aufs ganze Jahr hoch. Anpassen kannst du die Vorauszahlung später jederzeit.

Wann bekomme ich nach dem Absenden meine Steuernummer?

In der Regel zwei bis sechs Wochen nach der elektronischen Abgabe, je nach Auslastung des Finanzamts. Die Steuernummer kommt per Post. Eine separat beantragte USt-IdNr. erhältst du vom Bundeszentralamt für Steuern. Erst mit der Steuernummer kannst du rechtssichere Rechnungen schreiben, denn sie ist eine Pflichtangabe.

Brauche ich für den Fragebogen einen Steuerberater?

Nicht zwingend. Für eine klassische Solo-Selbstständigkeit kannst du den Fragebogen gut selbst ausfüllen, wenn du die heiklen Stellen kennst: realistische Umsatzschätzung, Kleinunternehmer-Entscheidung und Soll- oder Ist-Versteuerung. Bei komplexeren Konstellationen (mehrere Tätigkeiten, geplante Mitarbeiter, Auslandsgeschäfte) kann eine einmalige Beratung sinnvoll sein, weil die fünfjährige Bindung beim Verzicht auf § 19 sonst teuer wird.

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